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Datenschutz nach DSGVO

 

Zertifiziert nach Artikel 37-39 DSGVO und § 5-7 BDSG beraten und
unterstützen wir Sie in Hinsicht auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Beratung

Sie haben konkrete Fragen, oder möchten, dass Ihr Unternehmen
auf Herz und Niere in Bezug auf DSGVO geprüft wird?

Gerne beraten und
unterstützen wir Sie!

Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) stehen wir Ihnen stets zur Seite bei dem Thema Datenschutz. Als erste Anlaufstelle für Sie und Ihre Mitarbeiter sowie als Repräsentant nach außen.

 

Webauftritt Analyse

Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen stets zur Seite bei dem Thema Datenschutz. Als erste Anlaufstelle für Sie und Ihre Mitarbeiter sowie als Repräsentant nach außen hin und vor der Aufsichtsbehörde.

Wir beraten Sie in Hinsicht auf die Datenschutz-Grundverordnung und erzählen Ihnen alles was Sie mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten alles wissen müssen. Aber was sind denn überhaupt personenbezogenen Daten?
– Kurz gesagt, alle Daten welche einer identifizierbaren Person zugeordnet werden können und Informationen über Alter, Geschlecht, Religion usw. beinhalten.
Fragen Sie ganz unverbindlich bei uns ein Erstgespräch an und gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen DSGVO-Ready!

Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definieren ob und wann Sie verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Erfüllen Sie oder Ihr Unternehmen einer der folgenden Vorraussetzungen, so sind Sie voraussichtlich verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:

Mindestens 10 Mitarbeiter

In Ihrem Unternehmen benutzen oder verarbeiten mindestens 10 Personen regelmäßig personenbezogene Daten (§ 38 BDSG).

Besonders sensible Daten

Wenn ihr Unternehmen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten beispielsweise Bonitäts- oder Gesundheitsdaten verarbeitet. (§ 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG)

Überwachung von Personen oder Bereichen

Wenn die regelmäßige Überwachung von Personen (Art. 37 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder öffentlich zugänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 2 lit. c DSGVO) einen Ihrer Tätigkeitsfelder abdeckt.

Markt- oder Meinungsforschung

Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden. (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

Wen kann ich als Datenschutzbeauftragten nennen?

Bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie benennen einen Ihrer gut ausgebildeten Mitarbeitern zum Datenschutzbeauftragten. Dieser Mitarbeiter muss speziell geschult und regelmäßig weitergebildet werden. Er genießt besonderen Kündigungsschutz und muss für die Aus/Weiterbildung sowie für seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter freigestellt werden. Dieser Mitarbeiter darf allerdings nicht in Konflikt mit personenbezogenen Daten geraten, d.h. seine üblichen Tätigkeiten dürfen keine personenbezogene Daten verarbeiten.
  2. Meist wirtschaftlicher, effizienter und ohne Interessenkonflikt bietet es sich an einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Vorteile unseres externen Datenschutzbeauftragten

Kosten sparen

Unsere Leistungen sind oft deutlich günstiger als ähnliche Anbieter mit gleicher Qualität.

Zeit ist Geld

Aus/Weiterbildungskosten, Freistellung für Schulungen, Arbeitszeitverringerung und besonderer Kündigungsschutz entfallen mit einem externen DSB.

Sofort Startbereit

Zeitaufwendige Schulungen und Weiterbildungen entfallen.

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Kein Interessenkonflikt

Als externer DSB kommt man nicht in die Zwickmühle personenbezogener Daten.

Wie sieht unsere Zusammenarbeit aus?

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Erstgespräch

Wir informieren Sie über unsere Tätigkeiten als Datenschutzbeauftragte und Ihren Pflichten wie Sie der Datenschutz-Grundverordnung nachkommen.

Bestellung des Datenschutzbeauftragten

Sobald der Vertrag unterzeichnet ist wird der Datenschutzbeauftragte genannt und an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet.
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Analyse

Wir nehmen Ihr Unternehmen in Hinsicht auf Prozesse die personenbezogenen Daten verarbeiten genau unter die Lupe, bewerten diese und sprechen Empfehlungen bei nötigem Handlungsbedarf aus.

Umsetzung

Gemeinsam setzten wir besprochenen Handlungsbedarf um.

Stets an Ihrer Seite

Als externe DSB, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat in Bezug auf Datenschutz stets zur Seite.

Webseite Analysieren lassen

Ihre Webseite ist die erste Anlaufstelle wenn es um Abmahnungen geht, oder wenn die Konkurrenz Ihr Unternehmen abstrafen lassen will. Seien Sie mit unserer „Webseiten-Analyse“ auf der sicheren Seite! Was wir tun:

  • komplette Analyse der Webseite nach DSGVO
  • Datenverbindungen und Cookie Prüfung
  • Prüfung von Drittanbietern, Plugins und verbundenen Diensten
  • Formular- und Eingabemasken-Prüfung
  • Handlungsempfehlungen für eine sichere DSGVO Webseite. (Gerne setzten wir auch direkt die nötigen Änderungen um)